Willkommen am Vänern
und
anliegenden Seen
Der Vänern, Europas 3.grösster See ,bekannt für das gute Lachs und Regenbogenfischen in Grössen bis zu 12-14 kg. Ein guter Stamm von grossen Fischen, Bärsche ,Zander und Hechte von über 10kg sind nicht ungewöhnlich .Die Reinheit des Wassers garantiert giftfreien Fisch
Angeln Du bist willkommen zum Trollingfischen,Eisfischen,Fischen mit Rolle und Fliege
Für das Fischen in den Zuflüssen und angrenzenden Seen muss man ein Fischkarte erwerben.
Dieses gilt für fast alle Gewässer ausser dem Vänernsee. Hier ist das Fischen frei ,mit
Rücksicht auf gewisse Regeln, Besuche das nahliegenste Tourristbüro für die Fischkarte
und die Regeln betreffs des Gewässers in welchem Du fischen möchtest.Auf der ersten
Seite dieser Internetinformation findst Du eine Tabelle über alle Kommune mit Adressen zu
Tourristbüros, Kontaktmännern für das Fischen, Rampen zum einsetzen der Boote ,den
Lagen ,Führer ,Campingplätzen, Jugendherbergen usw.
Für das freie Fischen im Vänern gelten folgende Minimummasse
Lachs - 60 cm --, Regenbogen 60 cm,-- Zander 40cm,-- Aal 55cm
Keine Fische unter dieser Grösse dürfen an Land geführt werden
Für Trollingfischen gilt
Höchstens 10 Angeln per Boot
Max 3 Fische pro Tag und Person bei Lachs und Regenbogen
Alle Lachse und Regenbogen müssen mit geschnitterner Fettflosse sein
Trolling nur auf allgemeinen Gewässern
Allgemeines Gewässer bedeutet, mindestens 300 Meter von Land oder um grosse Inseln mit
mehr als 100 Meter Länge
Trolling und Sportfischen kann im Vänern ganzjährig betrieben werden.
Es ist Deine Schuldigkeit dich über geltende Fischregeln zu informieren, welche das
Gewässer betreffen, in welchem Du fischen möchtest. Suche deswegen das nahegelegenste
Touristenbüro auf, um entsprechende Informationen und Tips zu bekommen.
Damit Du leichter auf dieser E-mailsite
zurechtfindest,kann eine Wörterliste auf schwedisch-deutsch oder englisch behilflich
sein. Klicke Hier
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Das Allemansrätt:
Nicht stören-----nicht zerstören,
so lautet die einfache Faustregel dieses Rechtes. Die einzelnen Bestimmungen
werden Nachfolgend erläutert.
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