Willkommen am Vänern
                            und anliegenden Seen

Der Vänern, Europas 3.grösster See ,bekannt für das gute Lachs und Regenbogenfischen in Grössen bis zu 12-14 kg. Ein guter Stamm von grossen Fischen, Bärsche ,Zander und Hechte von über 10kg sind nicht ungewöhnlich .Die Reinheit des Wassers garantiert giftfreien Fisch

Angeln Du bist willkommen zum Trollingfischen,Eisfischen,Fischen mit Rolle und Fliege


Für das Fischen in den Zuflüssen und angrenzenden Seen muss man ein Fischkarte erwerben. Dieses gilt für fast alle Gewässer ausser dem Vänernsee. Hier ist das Fischen frei ,mit Rücksicht auf gewisse Regeln, Besuche das nahliegenste Tourristbüro für die Fischkarte und die Regeln betreffs des Gewässers in welchem Du fischen möchtest.Auf der ersten Seite dieser Internetinformation findst Du eine Tabelle über alle Kommune mit Adressen zu Tourristbüros, Kontaktmännern für das Fischen, Rampen zum einsetzen der Boote ,den Lagen ,Führer ,Campingplätzen, Jugendherbergen usw.

Für das freie Fischen im Vänern gelten folgende Minimummasse

Lachs - 60 cm --, Regenbogen 60 cm,-- Zander 40cm,-- Aal 55cm

Keine Fische unter dieser Grösse dürfen an Land geführt werden

Für Trollingfischen gilt

Höchstens 10 Angeln per Boot
Max 3 Fische pro Tag und Person bei Lachs und Regenbogen
Alle Lachse und Regenbogen müssen mit geschnitterner Fettflosse sein
Trolling nur auf allgemeinen Gewässern
Allgemeines Gewässer bedeutet, mindestens 300 Meter von Land oder um grosse Inseln mit mehr als 100 Meter Länge
Trolling und Sportfischen kann im Vänern ganzjährig betrieben werden.
Es ist Deine Schuldigkeit dich über geltende Fischregeln zu informieren, welche das Gewässer betreffen, in welchem Du fischen möchtest. Suche deswegen das nahegelegenste Touristenbüro auf, um entsprechende Informationen und Tips zu bekommen.

Damit Du leichter auf dieser E-mailsite zurechtfindest,kann eine Wörterliste auf schwedisch-deutsch oder englisch behilflich sein.       Klicke Hier
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Das Allemansrätt:

Nicht stören-----nicht zerstören,
so lautet die einfache Faustregel dieses Rechtes. Die einzelnen Bestimmungen werden Nachfolgend erläutert.
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