Allemans-tysk.

Rechte & Pflichten
in der Natur Schwedens.

1 Respektieren Sie den Hausfrieden !
In Schwedens freier Natur durfen Sie wanderen, Fahrrad fahren , reiten und Ski fahren, wenn dadurch Saaten, Schonungen und dergleichen keinen Schaden nehmen. Sie durfen jedoch nicht ohne Erlaubnis ein privates Hausgrundstuck uberqueren oder sich darauf aufhalten, denn dies gilt als Hausfridensbruch.
Unter einem Hausgrundstuck ist der engere Bereich um ein Wohn-  oder Ferienhaus zu verstehen, der nicht unbedingt eingezäunt  mu--. Hier haben die Besitzer den berechtigten Anspruch, nicht gestört zu werden. Ist das Haus vor Einblicken geschutzt , mu-- es in besonders gro--en Abstand passiert werden.
Von Reitern wird besondereVorsicht verlangt, da die Gefahr, Flurschäden zu verursachen, entsprechendhoch ist.Dies gilt vor allem fur das Reiten in der Gruppe. Es ist verboten, auf gekennzeichneten Trimm-dich-Pfaden, Loipen, Wanderwegen oder uber weichen, empfindlichen Untergrundzu reiten. Auch durch Mountainbiking können Schähenverursacht werden. Eine besondere Vorsicht ist daher auch hierbei geboten.
Eingefriedetes Weideland darf nur ubenquert werden, wenn dabei weder die Umzäunung beschedigt, noch das Vich in irgendeiner Weise gestört wird. Vergessen Sie nie Gatter wieder zuschlie--en, damit die Tiere nicht entlaufen können.

2 Im Gelände sind Motorfahrzeuge verboten.
Verboten ist es, mit Auto, Wohnmobil, Motorrad Moped oder anderen Motorfahrzeugen im Gelände zu fahren- das Allemansrätt schafft hier keine Ausnahme-regelung. Privatsra--en und -wege sind oft fur motorgetriebene Fahrzeuge gesperrt. Dies ist durch Verbotsschilder oder duch Schilder mit der Aufschrift "Ej motorfordon" oder "Biltrafik förbjuden" gekennzeichnet.
Das Parken am Stra--enrand ist im allgemeinen erlaubt, solange dabei nicht gegen Verkehrsregeln versto--en wird, Grundbesitzer gestört werden oder Schaden an Grund und Boden entsteht. Parken Sie bitteso, da--Sie niemanden gefährden oder behindern.

3 Camping erfordert Rucksichnahme.
Dem Einzelnen ist es erlaubt, in Schwedens Natur ohne Einwikkigung des Grundbesitzers eine Nacht zu zelten, sofern sich der Standort nicht auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche oder in der Nähe eines Wohn- oder Ferienhauses befindet. Gruppen benötigen zum Lagern und Zelten in jedem Fall die Erlaubnis des Grundbesizers! Vollen sie Sichtweite eines hauseszelten oder länger als eine Nacht an einem Standort bleiben, mussen sie ebenfalls die Erlaubnis des Eigentumers einholen.
Besondere Rucksichtnahme ist bein Campen mit Wohnvagen oder Wohnmobil geboten. Am besten, Sie nutzen den hohen Komfort der naturnahen  schwedischen Campingplätze - so vermeiden Sie Konflikte mit Grundeigentumern.

4 Vorsicht mit Lagerfauern
Lagerfauer sind nur dann erlaubt, wenn kein Risiko fur Flächen- oder Waldbrände besteht. Nei Waldbrandgefahr wird ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Dieses gilt auch fur Lagerfeuer, selbst in offiziellen Feuerstellen. In Naturreservaten und Nationalparks sind Lagerfeuer meist gänzlich verboten. Erkundigen Sie sich daher vor einem Outdoor-Aufenthalt im nächstgelegenen Touristburo! Löschen Sie Ihr Feuer sorgfältig , bevor Sie Ihren Lagerplatz verlassen. Sollte sich Ihr Feuer ausbreiten, haften Sie allein  fur den entstehenden Schaden.
Machen Sie niemals Feuer auf Felsen oder klippen  . Die Hitze lä--t diese bersten, ind es entsstehen nicht wiedergutzumachende Schäden.

5 Lassen Sie keine Abfelle zuruck !
Sie durfen in der Natur keinerlei Unrat zurucklassen.
Zudem bilden Glas, Dosen und verschlusse eine Gefahr fur Mensch und Tier. Auch können Plastiktuten bei Tieren  zu qualvollem Verenden fuhren , wennsie mit der Nahrung aufgenommen werden. Nach dem Zelten oder Picknick mu-- der Platz sauber hinterlassen werden. Und: Stellen Sie niemals Ihre Abfelltute neben einen vollen Abfallbehälter!

6 Wildtiere beobachten, ohne diese zu stören.
Die wildtiere Schwedens wie Eich oder Biber, Prachttaucher oder Fichadler in freier Natur zu beobachten, stellt ein besonderes Erlebnis dar.Hier lautet die Devise: Beobachten ja, aber nicht stören!
Versuchen Sie nicht, den Tieren so nah wie möglich zu kommen um sie z.B. zu fotografieren. Benutzen Sie stattdessen ein Fernglas bzw. ein Teleobjektiv. Da man sich z.B  mit einem kano beinahe geräuschlos kann, passiert es leicht, da-- man brutenden Wasservögeln zu nahe kommt . Insbesondere im Frujahr und Sommer, wenn die Vögel ihren Nachwuchs aufziehen, mussen Sie sich besonders umsichtig verhalten. Denn werden die Jungfögelvom Nest verjagt  oder voneinander getrennt, minimieren sich die Uberlebenschansen. beträchtlich.

7 Frukte der Natur.
Es eit verboten, Äsate, Zweige, Laub, Rinde, Eicheln, Nusse oder Harz von lebenden Bäumen oder Sträuchern zu entnehmen., abzubrbrechen oder abzurei--en.
Selbstverständlich  ist es erst recht verboten, lebende Bäume oder Sträucher zu fällen.
Erlaubt ist es hingegen , wilde Blumen und Beeren zu pflucken, Pilze zu sammeln und herabgefallene Zweige und Reisig aufzulesen, Bestimmte Pflanzen stehen  jedoch under Naturchutz, weil ihr Bestand gefährdet ist. Solche Pflanzen durfen unter keinenUmständen gepfluckt werden.!  So sind beispielsweiseinSchweden alleOrcideenarten geschutzt
InformirenSiesich bitte in den örtlichen Toutistenburo.

8 Baden und Boot fahren.
Sie Durfen baden, eine Nacht mit einem Boot an fremden Ufern anlegen und an Land gehen. Dies gilt jedoch nicht fur Haus- und Ferienhausgrundstucke oder gebeite mit behörlichem Zutrittsverbot, z.B. Vogel- oder Robbenschutzgebiete. Letztere sind duch gelbe oder rotgelbe Schilder mit datumsangabe gekännzeichnet.Im ubrigen gelten dieselben Regeln wie bein  Camping. Ein Festmachen an Privatstegen ist nur in Notfällen gestattet.
Lokale vorsschriften wie z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen,  Zytrittsverbote o. ä. sind zu befolgen. Von Motorbootfahrern wird ubrigens besondere Rucksichtnahme erwartet.
Stehen Portagen an, durfen dabei Wohn- und Ferienhausgrundstucke sowieÄcker nicht uberquert werden. Viehgatter sind nach dem Passieren wieder zu schlie--en.
Das Fahren mit Wasser-Skootern stört Mensch und Tier uber Gebuhr  und Schedigt Fauna und Flora. Eine benutzung von Wasser-Skootern ist deshalb in Schweden generell verboten.

9 Hunde sind anzuleinen.
Ihr Hund darf Sie in die Natur begleiten, allerdings herrscht vom 1.März zum 20. August Leinenzwang. In dieser Zeit benötigen die Wildtiere absolute Ruhe, selbst der friedlichte Hund kann dann durch seine blo--e Anwesenheit gro--en Schaden anrichten. Auch in der Zeit ohne Leinenzwang mu-- der Hund so beaufsichtigt werden, da-- er weder Mensch noch  Tier stört noch ihnen Schaden zufugt.

10 Angeln und Jagd.
Das Allemansrätt schlie--t  weder das Angeln noch die Jagd ein.  Siedurfen jadoch mit ublichem  Sportangelgerät an allen Meereskusten und    in den funf gro--ten Seen Schwedens ( Vänern, Vättern,  Mälaren, Hjälmaren und Storsjön/Jämtland) lizenzfrei angeln, wobei das Lachsangelen an der Kuste Norrlands hiervon ausgenommen ist. Fur alle anderen Gewässer benötigen Sie einen Angelschein (fiskekort)  Informieren Sie  sich bitte rechtzeitig uber die lokale Bestimmungen. Lassen Sie niemals Angelleinen oder- haken in der Natur zuruck, diese können  zu qualvoll-töd-lichen Fallen fur Tiere werden.
Lassen Sie Baue, Nester und Nisthöhlen sowie Jungtiere unbehelligt. Die Mitnahme von Vogeleiern ist  streng verboten, der Tatbestand wird als Wilderei gewertet.Alle wildlebenden Säugetiere und Vögel stehen unter Naturschutz und durfen nur gemä-- den Bestimmungen  des schwedischen Jagdgesetzes von Jagdscheininhabernbejagt werden.

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