Allemans-tysk.
Rechte & Pflichten
in der Natur Schwedens.
1 Respektieren Sie den Hausfrieden !
In Schwedens freier Natur durfen Sie wanderen, Fahrrad fahren , reiten und Ski
fahren, wenn dadurch Saaten, Schonungen und dergleichen keinen Schaden nehmen.
Sie durfen jedoch nicht ohne Erlaubnis ein privates Hausgrundstuck uberqueren
oder sich darauf aufhalten, denn dies gilt als Hausfridensbruch.
Unter einem Hausgrundstuck ist der engere Bereich um ein Wohn- oder
Ferienhaus zu verstehen, der nicht unbedingt eingezäunt mu--. Hier haben
die Besitzer den berechtigten Anspruch, nicht gestört zu werden. Ist das Haus
vor Einblicken geschutzt , mu-- es in besonders gro--en Abstand passiert werden.
Von Reitern wird besondereVorsicht verlangt, da die Gefahr, Flurschäden zu
verursachen, entsprechendhoch ist.Dies gilt vor allem fur das Reiten in der
Gruppe. Es ist verboten, auf gekennzeichneten Trimm-dich-Pfaden, Loipen,
Wanderwegen oder uber weichen, empfindlichen Untergrundzu reiten. Auch durch
Mountainbiking können Schähenverursacht werden. Eine besondere Vorsicht ist
daher auch hierbei geboten.
Eingefriedetes Weideland darf nur ubenquert werden, wenn dabei weder die
Umzäunung beschedigt, noch das Vich in irgendeiner Weise gestört wird.
Vergessen Sie nie Gatter wieder zuschlie--en, damit die Tiere nicht entlaufen
können.
2 Im Gelände sind Motorfahrzeuge verboten.
Verboten ist es, mit Auto, Wohnmobil, Motorrad Moped oder anderen
Motorfahrzeugen im Gelände zu fahren- das Allemansrätt schafft hier keine
Ausnahme-regelung. Privatsra--en und -wege sind oft fur motorgetriebene
Fahrzeuge gesperrt. Dies ist durch Verbotsschilder oder duch Schilder mit der
Aufschrift "Ej motorfordon" oder "Biltrafik förbjuden"
gekennzeichnet.
Das Parken am Stra--enrand ist im allgemeinen erlaubt, solange dabei nicht gegen
Verkehrsregeln versto--en wird, Grundbesitzer gestört werden oder Schaden an
Grund und Boden entsteht. Parken Sie bitteso, da--Sie niemanden gefährden oder
behindern.
3 Camping erfordert Rucksichnahme.
Dem Einzelnen ist es erlaubt, in Schwedens Natur ohne Einwikkigung des
Grundbesitzers eine Nacht zu zelten, sofern sich der Standort nicht auf einer
landwirtschaftlichen Nutzfläche oder in der Nähe eines Wohn- oder Ferienhauses
befindet. Gruppen benötigen zum Lagern und Zelten in jedem Fall die Erlaubnis
des Grundbesizers! Vollen sie Sichtweite eines hauseszelten oder länger als
eine Nacht an einem Standort bleiben, mussen sie ebenfalls die Erlaubnis des
Eigentumers einholen.
Besondere Rucksichtnahme ist bein Campen mit Wohnvagen oder Wohnmobil geboten.
Am besten, Sie nutzen den hohen Komfort der naturnahen schwedischen
Campingplätze - so vermeiden Sie Konflikte mit Grundeigentumern.
4 Vorsicht mit Lagerfauern
Lagerfauer sind nur dann erlaubt, wenn kein Risiko fur Flächen- oder
Waldbrände besteht. Nei Waldbrandgefahr wird ein allgemeines Feuerverbot
erlassen. Dieses gilt auch fur Lagerfeuer, selbst in offiziellen Feuerstellen.
In Naturreservaten und Nationalparks sind Lagerfeuer meist gänzlich verboten.
Erkundigen Sie sich daher vor einem Outdoor-Aufenthalt im nächstgelegenen
Touristburo! Löschen Sie Ihr Feuer sorgfältig , bevor Sie Ihren Lagerplatz
verlassen. Sollte sich Ihr Feuer ausbreiten, haften Sie allein fur den
entstehenden Schaden.
Machen Sie niemals Feuer auf Felsen oder klippen . Die Hitze lä--t diese
bersten, ind es entsstehen nicht wiedergutzumachende Schäden.
5 Lassen Sie keine Abfelle zuruck !
Sie durfen in der Natur keinerlei Unrat zurucklassen.
Zudem bilden Glas, Dosen und verschlusse eine Gefahr fur Mensch und Tier. Auch
können Plastiktuten bei Tieren zu qualvollem Verenden fuhren , wennsie
mit der Nahrung aufgenommen werden. Nach dem Zelten oder Picknick mu-- der Platz
sauber hinterlassen werden. Und: Stellen Sie niemals Ihre Abfelltute neben einen
vollen Abfallbehälter!
6 Wildtiere beobachten, ohne diese zu stören.
Die wildtiere Schwedens wie Eich oder Biber, Prachttaucher oder Fichadler in
freier Natur zu beobachten, stellt ein besonderes Erlebnis dar.Hier lautet die
Devise: Beobachten ja, aber nicht stören!
Versuchen Sie nicht, den Tieren so nah wie möglich zu kommen um sie z.B. zu
fotografieren. Benutzen Sie stattdessen ein Fernglas bzw. ein Teleobjektiv. Da
man sich z.B mit einem kano beinahe geräuschlos kann, passiert es leicht,
da-- man brutenden Wasservögeln zu nahe kommt . Insbesondere im Frujahr und
Sommer, wenn die Vögel ihren Nachwuchs aufziehen, mussen Sie sich besonders
umsichtig verhalten. Denn werden die Jungfögelvom Nest verjagt oder
voneinander getrennt, minimieren sich die Uberlebenschansen. beträchtlich.
7 Frukte der Natur.
Es eit verboten, Äsate, Zweige, Laub, Rinde, Eicheln, Nusse oder Harz von
lebenden Bäumen oder Sträuchern zu entnehmen., abzubrbrechen oder abzurei--en.
Selbstverständlich ist es erst recht verboten, lebende Bäume oder
Sträucher zu fällen.
Erlaubt ist es hingegen , wilde Blumen und Beeren zu pflucken, Pilze zu sammeln
und herabgefallene Zweige und Reisig aufzulesen, Bestimmte Pflanzen stehen
jedoch under Naturchutz, weil ihr Bestand gefährdet ist. Solche Pflanzen durfen
unter keinenUmständen gepfluckt werden.! So sind beispielsweiseinSchweden
alleOrcideenarten geschutzt
InformirenSiesich bitte in den örtlichen Toutistenburo.
8 Baden und Boot fahren.
Sie Durfen baden, eine Nacht mit einem Boot an fremden Ufern anlegen und an
Land gehen. Dies gilt jedoch nicht fur Haus- und Ferienhausgrundstucke oder
gebeite mit behörlichem Zutrittsverbot, z.B. Vogel- oder Robbenschutzgebiete.
Letztere sind duch gelbe oder rotgelbe Schilder mit datumsangabe
gekännzeichnet.Im ubrigen gelten dieselben Regeln wie bein Camping. Ein
Festmachen an Privatstegen ist nur in Notfällen gestattet.
Lokale vorsschriften wie z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen,
Zytrittsverbote o. ä. sind zu befolgen. Von Motorbootfahrern wird ubrigens
besondere Rucksichtnahme erwartet.
Stehen Portagen an, durfen dabei Wohn- und Ferienhausgrundstucke sowieÄcker
nicht uberquert werden. Viehgatter sind nach dem Passieren wieder zu schlie--en.
Das Fahren mit Wasser-Skootern stört Mensch und Tier uber Gebuhr und
Schedigt Fauna und Flora. Eine benutzung von Wasser-Skootern ist deshalb in
Schweden generell verboten.
9 Hunde sind anzuleinen.
Ihr Hund darf Sie in die Natur begleiten, allerdings herrscht vom 1.März zum
20. August Leinenzwang. In dieser Zeit benötigen die Wildtiere absolute Ruhe,
selbst der friedlichte Hund kann dann durch seine blo--e Anwesenheit gro--en
Schaden anrichten. Auch in der Zeit ohne Leinenzwang mu-- der Hund so
beaufsichtigt werden, da-- er weder Mensch noch Tier stört noch ihnen
Schaden zufugt.
10 Angeln und Jagd.
Das Allemansrätt schlie--t weder das Angeln noch die Jagd ein.
Siedurfen jadoch mit ublichem Sportangelgerät an allen Meereskusten
und in den funf gro--ten Seen Schwedens ( Vänern,
Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön/Jämtland) lizenzfrei angeln,
wobei das Lachsangelen an der Kuste Norrlands hiervon ausgenommen ist. Fur alle
anderen Gewässer benötigen Sie einen Angelschein (fiskekort) Informieren
Sie sich bitte rechtzeitig uber die lokale Bestimmungen. Lassen Sie
niemals Angelleinen oder- haken in der Natur zuruck, diese können zu
qualvoll-töd-lichen Fallen fur Tiere werden.
Lassen Sie Baue, Nester und Nisthöhlen sowie Jungtiere unbehelligt. Die
Mitnahme von Vogeleiern ist streng verboten, der Tatbestand wird als
Wilderei gewertet.Alle wildlebenden Säugetiere und Vögel stehen unter
Naturschutz und durfen nur gemä-- den Bestimmungen des schwedischen
Jagdgesetzes von Jagdscheininhabernbejagt werden.
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